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Leistungen

Vereinsgründung - Verein beim Finanzamt anmelden

Vereine müssen Körperschaftsteuer zahlen.

Bei gemeinnützigen Vereinen gilt dies nur für die Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
Lassen Sie daher beim Finanzamt prüfen, ob Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft werden kann.

Gemeinnützige Vereine, deren Einnahmen aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu gering sind, überprüft das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre. Eine jährliche Körperschaftsteuererklärung für den Verein müssen Sie in diesen Fällen nicht abgeben. Sie erhalten stattdessen zur gegebenen Zeit ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe der notwendigen Erklärungen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: