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Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen

Ihnen ist durch eine Straftat Schaden entstanden?

Als Opfer können Sie diesen Schaden im Strafverfahren geltend machen.
Das Strafgericht entscheidet im Rahmen des Strafurteils auch über den zivilrechtlichen Anspruch (Adhäsionsverfahren). Dadurch sparen Sie eine weitere Klage vor einem Zivilgericht.

Hinweis: Dieses Recht steht auch den Erben des Opfers zu.

Das Strafgericht entscheidet nicht über den Ausgleich, falls es die angeklagte Person für nicht schuldig hält. Dasselbe gilt, wenn der geltend gemachte Anspruch nach Auffassung des Strafgerichts nicht besteht. Das Opfer kann seine Ansprüche dann vor einem Zivilgericht geltend machen.
Dies ist auch möglich, wenn das Strafgericht im Adhäsionsverfahren nur einen Teil des geltend gemachten Anspruchs zuerkennt.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: