Leistungen
Rohrfernleitungsanlagen („Pipelines“) - Anerkennung als Prüfstelle beantragen
Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss
- die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und
- die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Prüfstelle kann bestehen aus einer
- Sachverständigenorganisation oder
- nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle.
Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: