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Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

Voraussetzungen

Namensänderung wegen Eheschließung

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen und dieerforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet.

Fristen

Nach Bedarf bzw. schnellstmöglich nach der Namensänderung, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

 

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.

Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.

Kosten

  • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
    • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
    • Personen, unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich EUR 32,00


Hinweis: Die Gebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn:

  • die Behörde die Ausstellung außerhalb der Dienstzeiten vornehmen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Passbehörde einer Nebenwohnung) beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • ca. 3 bis 6 Wochen
  • Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgendendritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.

Hinweise

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Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 11.03.2022 freigegeben.