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Personenbezogene Daten - Löschung beantragen

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung dieser Daten verlangen.

Hinweis: Gegenüber folgenden Stellen haben Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Sperrung der Daten:

  • gegenüber dem Landtag, dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden
  • gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: