Parkverstoß
Das Fahrzeug wird im Stadtgebiet Freiburg vom Gemeindevollzugsdienst bzw. von der Polizei beanstandet, wenn Sie ordnungswidrig geparkt haben.
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Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wird im Stadtgebiet Freiburg vom Gemeindevollzugsdienst bzw. von der Polizei beanstandet, wenn Sie ordnungswidrig geparkt haben.
Verfahrensablauf
Der Gemeindevollzugsdienst stellt die Verwarnung aus und bringt diese i.d.R. am Fahrzeug an. Sie haben dann die Möglichkeit die Verwarnung innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen. Anderenfalls wird circa 10 Tage nach der Beanstandung eine schriftliche Verwarnung bzw. der Zeugenfragebogen an die Adresse des Halters versandt.
Fristen
- Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.
- Die Bezahlung eines Bußgeldbescheides/ Kostenbescheides ist innerhalb zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Anliegen entsprechend zuordnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie die Verwarnung bzw. das Aktenzeichen griffbereit haben.
Kosten
Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ergeht ein Bußgeldbescheid/ Kostenbescheid.
Rechtsgrundlage
- §§ 56, 57 OWiG
- StVO
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.03.2018 freigegeben.