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Neufeststellung einer Behinderung beantragen

Unter bestimmten Umständen können Sie beantragen, dass Ihre Behinderung neu festgestellt wird.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: