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Musterfeststellungsklage - sich anschließen

  • Musterklage in Massefällen von Verbraucheransprüchen gegenüber Unternehmen
  • Ziel: gebündelte Klärung zentraler Tatsachen und Rechtsfragen .
  • Anschluss erfolgt durch Anmeldung im Klageregister. Das verbindet die Ansprüche der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage.
  • Entscheidung im Musterverfahren ist bindend für alle angeschlossenen Ansprüche.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: