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Leistungen

Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen

Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.

Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:

  • Markterkundungs- und Fachinformationsreisen
    Diese branchenspezifischen Maßnahmen dienen zur Einschätzung von Markthintergründen und Arbeitsumfeld vor Markteintritt sowie zur Herstellung erster Unternehmenskontakte. Sie enthalten
    • Firmenbesuche,
    • Projektbesichtigungen und
    • branchenindividuelle Gespräche.
  • Kontakt- und Kooperationsbörsen
    Diese vermitteln Erstkontakte zu potenziellen Geschäftspartnern im Ausland. Sie sollen Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort mit lokal ansässigen Unternehmen ermöglichen.
  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen
    Diese offiziellen Messebeteiligungen des Landes Baden-Württemberg dienen dem gemeinsamen internationalen Messeauftritt von baden-württembergischen Unternehmen und dem Land auf einem "Baden-Württemberg-Stand". Eingeschlossen sind:
    • Fachbesucherakquisition
    • Betreuung
    • zusätzliche Servicedienstleistungen vor Ort
  • Baden-Württemberg Foren
    Diese branchen-, technologiefeld- oder clusterspezifischen Maßnahmen präsentieren das Standort-, Wissenschafts- und Technologiepotential des Landes in ausgewählten Bereichen.
  • Firmenpräsentationen mit Kontaktgesprächen
    Diese dienen der Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Fachvorträge vor einem branchenindividuell ausgewählten Unternehmerkreis werden mit firmenindividuellen Gesprächen verbunden.

Die Förderung erfolgt in Form

  • verbilligter Kosten für die Organisation der Gesamtveranstaltung,
  • aktiver Informations- und Werbemaßnahmen ,
  • Dienstleistungen vor Ort sowie
  • der gezielten Akquisition von Fachbesuchern und potenziellen Kooperationspartnern.

Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: