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Hundesteuer - Befreiung / Ermäßigung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die möglichen Gründe zur Steuerbefreiung / -ermäßigung können Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nachlesen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Formular.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von dem Grund der Steuerbefreiung /- ermäßigung.
Bitte lesen Sie in der Hundesteuersatzung Stadt Freiburg i. Br. nach, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind.

Kosten

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.05.2021 freigegeben.