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Leistungen

Führerschein – Auflagenänderung (z. B. Brille, B196, B96)

Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen (z.B. Tragen einer Sehhilfe) und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahlen B 96 (größere Fahrzeugkombinationen) B 196 (Krafträder mit Hubraum bis zu 125 cm3) benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Eintrag Schlüsselzahl B 96:
    Mindestalter 18 Jahre (beim Begleiteten Fahren 17 Jahre),
    Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
    Absolvierung einer Fahrerschulung nach der Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit mindestens 7 Stunden
  • Eintrag Schlüsselzahl B 196:
    Mindestalter 25 Jahre,
    mindestens 5 Jahr ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
    Absolvierung einer Fahrerschulung nach der Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (4 UE Theorie und 5 UE Praxis) in einer Fahrschule

Für Informationen und Fragen zum Ein- oder Austrag anderer Auflagen oder Beschränkungen

wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes gestellt werden. Bei Wohnort in Freiburg vereinbaren Sie bitte einen Termin zur persönlichen Antragstellung. Verwenden Sie hierzu den Link auf dieser Seite.
Eine Online-Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.

Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein (‚EU-Führerschein)

Der Führerschein kann Ihnen im Wege des Direktversandes durch die Bundesdruckerei postalisch als einfaches Einwurfeinschreiben zugesandt werden, sofern die Prüfung im Termin abschließend erfolgen kann.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto in gedruckter Form. Alternativ können Sie auch unsere Fotobox vor Ort nutzen.
  • Austrag Sehhilfe nach Laser-OP:
    aktuelles ‚Augenärztliches Zeugnis anstelle einer Sehtestbescheinigung‘ (ein Sehtest einer anerkannten Sehteststelle reicht nicht aus) im Original;
    sofern im Führerschein eine C- oder D-Klasse eingetragen ist: Augenärztliches Gutachten

  • Schlüsselzahl B 96:
    Teilnahmebescheinigung über Fahrerschulung (nach dem Muster in Nr. 7 der Anlage 7a zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original
  • Schlüsselzahl B 196:
    Teilnahmebescheinigung über Fahrerschulung (nach dem Muster in Nr. 6 der Anlage 7b zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Original

Kosten

EUR 22,30 incl. Direktversand (Austrag Brille)

EUR 50,90 incl. Direktversand (SZ 96 und SZ196)

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • 21 Antrag auf Erteilung
  • 25 Ausfertigung Führerschein
  • 6a Klasse B mit Schlüsselzahl 96
  • 6b Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 22.06.2026 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.