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Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen

Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht sein. Die alten Führerscheine werden gestaffelt umgetauscht. Nähere Informationen zum Pflichtumtausch der alten Führerscheine und den Fristen für den Umtausch finden Sie hier.

Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:

  • die Führerscheine der alten Klasse 2 und
  • die Führerscheine der alten Klasse 3 für besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen.

Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraftfahreignung nachweisen.

Beim Umtausch der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis.

Die Führerscheine der Klasse 3 und der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) sind ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt für beide Klassen jeweils fünf Jahre.

Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten und einen Führerschein der Klasse 3 haben, erhalten Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.

Die alten Führerscheine sind weiterhin in Deutschland und im EU-Ausland gültig. Es können aber beispielsweise bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur den Kartenführerschein. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Einen internationalen Führerschein erhalten Sie nur noch gegen Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Besitz eines alten Führerscheins

Verfahrensablauf

Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Fristen

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • 19. Jan. 2033 - Geburtsjahr: vor 1953
  • 19. Juli 2022 - Geburtsjahr: 1953 – 1958
  • 19. Jan. 2023 - Geburtsjahr: 1959 – 1964
  • 19. Jan. 2024 - Geburtsjahr: 1965 – 1970
  • 19. Jan. 2025 - Geburtsjahr: 1971 oder später


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

  • 19. Jan. 2026 - Ausstellungsjahr: 1999 – 2001
  • 19. Jan. 2027 - Ausstellungsjahr: 2002 – 2004
  • 19. Jan. 2028 - Ausstellungsjahr: 2005 – 2007
  • 19. Jan. 2029 - Ausstellungsjahr: 2008
  • 19. Jan. 2030 - Ausstellungsjahr: 2009
  • 19. Jan. 2031 - Ausstellungsjahr: 2010
  • 19. Jan. 2032 - Ausstellungsjahr: 2011
  • 19. Jan. 2033 - Ausstellungsjahr: 2012 – 18.1.2013

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • nationaler Führerschein
  • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
    • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen

Kosten

EUR 25,30

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 25.08.2023 freigegeben.