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Erbschein beantragen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet,

  • wer Erbin oder Erbe der verstorbenen Person ist und
  • welchen Umfang die Erbschaft hat.

Haben Sie nicht den gesamten Nachlass geerbt, erhalten Sie einen Teilerbschein über Ihre Erbschaft. Auf Antrag können Sie auch einen gemeinschaftlichen Erbschein erhalten.

Sind Sie in einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen als Erbin oder Erbe aufgeführt? Dann ist es häufig ausreichend, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift

  • der Verfügung von Todes wegen und
  • der Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen (Eröffnungsprotokoll)

als Nachweis Ihres Erbrechts vorlegen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: