Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.
In drei Schritten zum Antrag:
1. Schritt:
a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.
b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.
2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.
3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen.
Welche Erlaubnisse gibt es?
- geographische Allgemeinerlaubnis
- geographische Einzelerlaubnis
- eine Betriebsgenehmigung
Was ist eine Betriebsgenehmigung?
In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss.
Beispiel:
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: