Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch einen berufsausbildungsvorbereitenden Sprachkurs.
Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen zum Besuch einer Schule erteilt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung, z.B. erforderliche Sprachkenntnisse, Ausbildungsvertrag etc.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Hinweis: Ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (zum Beispiel bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen), holt die Ausländerbehörde diese in einem verwaltungsinternen Verfahren ein.
Sie erhalten anschließend entweder die gewünschte Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung ist befristet und gilt nur für diesen Aufenthaltszweck. Ändert sich der Aufenthaltszweck, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise, dass
- Sie die Pass- und Visumpflicht erfüllen
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original) erfüllen
Weiterhin:
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsplan
- Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) , falls erforderlich
- Sprachkenntnisse:
Zum 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Danach müssen Sie für die qualifizierte Berufsausbildung ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Für eine unqualifizierte Berufsausbildung ist in der Regel das Sprachniveau A2 erforderlich. Dieser Nachweis soll durch die Vorlage von geeigneten Sprachzertifikaten erfolgen.
Alternativ können auch der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule bestätigen, dass die Sprachkenntnisse im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft wurden und für die angestrebte Ausbildung ausreichend sind.
Kosten
Sie bekommen die Aufenthaltserlaubnis erstmalig erteilt: EUR 100,00
Hinweise
Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (zum Beispiel aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.
Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung (mindestens 2-jährige Berufsausbildung), dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit
- können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
- dürfen uneingeschränkt arbeiten.
Staatsangehörige der EU-Staaten können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Rechtsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis)
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
- § 16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Berufsausbildung, betriebliche Weiterbildung)
- § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung der Beschränkungen)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.10.2020 freigegeben.