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Leistungen

Apothekennotdienst finden

Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst:

  • Nachts
  • am Wochenende
  • an gesetzlichen Feiertagen

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: