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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abstellen einer Schuttmulde

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abstellen einer Schuttmulde

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine vorübergehende, zeitlich beschränkte Nutzung, die den öffentlichen Verkehrsraum berührt.
  • Die Nutzung steht im Zusammenhang mit Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen eines neben der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücks (gesteigerter Anliegergebrauch).
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
  • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.
  • Die Schuttmulde muss ausrechend gekennzeichnet und gesichert sein. Infoblatt Schuttmulde

Verfahrensablauf

Der Antrag muss durch die Baufirma oder den Lieferanten der Schuttmulde (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Danach erfolgt die Ausnahmegenehmigung.

Fristen

Der Antrag muss spätestens 15 Werktage vor der geplanten Nutzung beim Garten- und Tiefbauamt, SG Baustellenkoordinierung, gestellt werden.

Die Gültigkeit bezieht sich auf den genehmigten Zeitraum

Erforderliche Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  • Einen Lageplan zur Bestimmung des Aufstellorts.

Hinweise

Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.10.2024 freigegeben.