Zum Schutz von Fischen
Betreten verboten auf einem Abschnitt der Dreisam
Die Dreisam führt derzeit sehr wenig Wasser. Das gefährdet die Fische im Fluss. Daher erlässt die Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung zu ihrem Schutz. Diese gilt ab Freitag, 7. August, dauerhaft und greift immer dann, wenn der Wasserstand der Dreisam am Pegel Ebnet unter 42 Zentimeter liegt. Dann ist das Betreten des Gewässerbetts der Dreisam – und damit auch das Baden – im Abschnitt zwischen der Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke verboten. Das Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere.
Kaltwasserpools sind letzte Rückzugsorte für Fische
Durch den Klimawandel gibt es immer längere und extremere Trocken- und Hitzeperioden. Dadurch sinkt der Wasserpegel der Dreisam. Bei Niedrigwasser ziehen sich Fische in besonders tiefe Bereiche des Flusses zurück. Die Kaltwasserpools auf Höhe der Brauerei Ganter sind einige der letzten Rückzugsorte für die geschwächten Fische.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Pools bereits 2022 angelegt. In diese tritt kühleres Grundwasser aus, wodurch die Wassertemperatur sinkt.
Badende verdrängen Fische
Wenn Menschen oder Hunde die kalten Pools betreten oder darin baden, schreckt das die Fische auf und verdrängt sie aus ihren Rückzugsräumen.
Außerhalb dieser Bereiche finden sie bei Niedrigwasser und hohen Temperaturen häufig keine geeigneten Lebensbedingungen mehr. Mit dem Betretungsverbot sollen diese Rückzugsräume geschützt und das Überleben der Fische gesichert werden.
Verbot ist an den Wasserstand gekoppelt
Die Allgemeinverfügung ist an den Wasserstand gekoppelt. Sie gilt also nicht in einem bestimmen Zeitraum im Jahr, sondern immer dann, wenn der Pegel der Dreisam in Ebnet unter 42 Zentimeter fällt.
Der aktuelle Pegelstand ist auf der Internetseite der Hochwasservorsorgezentrale Baden-Württemberg oder telefonisch unter 0761 65049 abrufbar.
Städtischer Vollzugsdienst kontrolliert
Der städtische Vollzugsdienst wird die Einhaltung des Betretungsverbots im betroffenen Bereich kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.