Mobile Gastronomie in städtischen Parks

Viele Menschen auf einer Wiese am See

Rollende Restaurants auf Freiburger Grünflächen: Die Stadtverwaltung testet für eine Probephase von zwei Jahren Standorte für mobile Gastronomie. Ab Sommer 2026 können im Colombipark, Dietenbachpark, Eschholzpark und Seepark sowie auf dem Stühlinger Kirchplatz Food Trucks, Eiswagen oder Ape Cafés stehen. Interessierte können sich ab 14. Februar 2026 für einen Standplatz bewerben.

Die Standorte werden während der Sommersaison von April bis September für die Dauer von bis zu drei Monaten vergeben. Sofern die Betreiber*innen alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie in einem einfachen Verfahren eine gebührenpflichtige Zulassung und dürfen an diesen Standorten in der Zeit von 7 bis 21 Uhr Essen und alkoholfreie Getränke verkaufen.

Bewerbung

Voraussetzungen

Betreiber*innen eines Imbisstands müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fest installierte Verkaufsstände sind nicht zulässig,
  • das Gewicht des Verkaufsstands beträgt nicht mehr als 7,5 Tonnen,
  • mobile Verkaufsstände dürfen innerhalb der Grünanlagen nur auf den vorgegebenen, befestigten Flächen stehen,
  • die allgemeinen Vorschriften des Gewerberechts sowie der Lebensmittelhygiene sind einzuhalten,
  • alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden,
  • Einweggeschirr ist verboten, um Müll zu vermeiden,
  • die Verkaufsstände dürfen nur in der vorgegebenen Zeit öffnen, um Lärmkonflikte zu vermeiden,
  • Tische und Stühle dürfen nur während der Öffnungszeiten an den vorgegebenen Stellen aufgestellt werden,
  • die mobilen Stände müssen bei Bedarf innerhalb kurzer Zeit ohne großen Aufwand entfernt werden können,
  • Fuß-, Unterhalts- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Ablauf

Interessierte können sich beim Amt für öffentliche Ordnung (AföO) für zwei Zeiträume bewerben:

  • April bis Juni (Bewerbung bis 28. Februar),
  • Juli bis September (Bewerbung bis 31. Mai).

Bei mehreren Bewerbungen für denselben Standort und Zeitraum entscheidet das Los. Eine Verlängerung für den zweiten Zeitraum ist nur dann möglich, wenn es keine weiteren Interessent*innen für den Platz gibt. Die maximale Standdauer von sechs Monaten stellt sicher, dass keine Baugenehmigung für den mobilen Stand erforderlich ist.

Für die Bewerbung an veranstaltungen@freiburg.de sind folgende Unterlagen nötig:

  • Daten des Betreibers / der Betreiberin,
  • Kurzbeschreibung des Streetfood-Angebots,
  • Angabe des bevorzugten Standorts,
  • Bilder des mobilen Stands,
  • Technische Angaben (Gewicht, Maße),
  • Speise- bzw. Getränkekarte,
  • Reisegewerbekarte,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Kontakt

Amt für öffentliche Ordnung

Fehrenbachallee 1279106 Freiburg im BreisgauTelefon: 0761 201-4889E-Mail: veranstaltungen@freiburg.de

Standorte

Stellplätze

Zulässig sind nur die auf der Karte markierten Standorte auf befestigten Flächen auf Grünanlagen. Eine Nutzung von öffentlichen Straßen und Fahrbahnen ist ausgeschlossen.

Standzeiten

Während der Sommersaison in den Zeiträumen von April bis Juni sowie von Juli bis September.

Kosten

50 Euro Verwaltungsgebühr, zuzüglich variabler Kosten je nach Größe des Verkaufsstands sowie der Nutzungsdauer.

Verkaufszeiten

Mobile Gastronomiebetriebe dürfen ausschließlich in der Zeit von 7 bis 21 Uhr betrieben werden.

Möblierung

Unterscheidung von Grünfächen und befestigten Flächen:
  • Auf Grünflächen sind ausschließlich Stehtische erlaubt (Seepark, Eschholzpark). Sie müssen regelmäßig versetzt werden, um den Rasen nicht zu schädigen.
  • Auf befestigten Flächen dürfen sowohl Stehtische als auch Tische mit Stühlen aufgestellt werden.
Zulässige Anzahl pro Bereich:
  • Maximal vier Stehtische (auf Grünflächen und befestigten Flächen).
  • Maximal drei Tische mit jeweils zwei Stühlen (auf den befestigten Flächen im Colombipark, Dietenbachpark und Stühlinger Kirchplatz).

Weitere mobile Verkaufsstände

Mobile Gastronomie auf öffentlichen Verkehrsflächen

Wer einen mobilen Verkaufsstand längerfristig an einem individuellen Standort platzieren möchte, muss dafür eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen. Voraussetzungen:

  • Öffentliche Straßenverkehrsfläche
    Eine Sondernutzungserlaubnis kann ausschließlich für öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgestellt werden. Bei privaten Flächen wenden Sie sich bitte an deren Eigentümer*in.
  • Außerhalb der Freiburger Innenstadt
    Imbissstände innerhalb der Freiburgen Innenstadt können nicht genehmigt werden. Die Innenstadt wird begrenzt durch Friedrichstraße, Friedrichring, Leopoldring, Schlossbergring, Schwabentorring, Dreisam und Hauptbahnlinie.
  • Mobiler Verkauf
    Eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis berechtigt Sie zum mobilen Verkauf von Speisen. Dies bedeutet, dass der Standort täglich nach Geschäftsschluss wieder verlassen wird.
  • Standortprüfung
    Das Amt für öffentliche Ordnung führt keine Standort-Liste. Sofern Sie Interesse an einem Standort haben, teilen Sie diesen bitte bei der zuständigen Stelle des AföO unter polizei@freiburg.de mit. Bitte fügen Sie hierbei eine Beschreibung oder einen Screenshot bei, aus dem der beabsichtigte Standort konkret hervorgeht.
  • Kosten
    Abhängig davon, in welcher Zone sich Ihr beabsichtigter Standort befindet, werden wöchentliche Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis erhoben. Zusätzlich werden für die Antragsprüfung Verwaltungsgebühren fällig. Im Rahmen einer unverbindlichen Vorprüfung können bis zu 3 Standorte kostenfrei für Sie geprüft werden.

Mobile Gastronomie bei Veranstaltungen

Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Raum anmelden möchte, bei der auch Essen und Getränke verkauft werden sollen, wendet sich an das Sachgebiet Veranstaltungen im Amt für öffentliche Ordnung.

Mobile Gastronomie auf Privatgelände

Wer einen Verkaufsstand auf Privatgelände platzieren möchte, zum Beispiel auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder Bürogebäudes, muss sich an den Grundstückseigentümer wenden.

Kontakt

Amt für öffentliche Ordnung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014801
Fax +49 761 2014899