Mobile Gastronomie in städtischen Parks

Rollende Restaurants auf Freiburger Grünflächen: Die Stadtverwaltung testet für eine Probephase von zwei Jahren Standorte für mobile Gastronomie. Ab Sommer 2026 können im Colombipark, Dietenbachpark, Eschholzpark und Seepark sowie auf dem Stühlinger Kirchplatz Food Trucks, Eiswagen oder Ape Cafés stehen. Interessierte können sich ab 14. Februar 2026 für einen Standplatz bewerben.
Die Standorte werden während der Sommersaison von April bis September für die Dauer von bis zu drei Monaten vergeben. Sofern die Betreiber*innen alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie in einem einfachen Verfahren eine gebührenpflichtige Zulassung und dürfen an diesen Standorten in der Zeit von 7 bis 21 Uhr Essen und alkoholfreie Getränke verkaufen.
Bewerbung
Voraussetzungen
Betreiber*innen eines Imbisstands müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fest installierte Verkaufsstände sind nicht zulässig,
- das Gewicht des Verkaufsstands beträgt nicht mehr als 7,5 Tonnen,
- mobile Verkaufsstände dürfen innerhalb der Grünanlagen nur auf den vorgegebenen, befestigten Flächen stehen,
- die allgemeinen Vorschriften des Gewerberechts sowie der Lebensmittelhygiene sind einzuhalten,
- alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden,
- Einweggeschirr ist verboten, um Müll zu vermeiden,
- die Verkaufsstände dürfen nur in der vorgegebenen Zeit öffnen, um Lärmkonflikte zu vermeiden,
- Tische und Stühle dürfen nur während der Öffnungszeiten an den vorgegebenen Stellen aufgestellt werden,
- die mobilen Stände müssen bei Bedarf innerhalb kurzer Zeit ohne großen Aufwand entfernt werden können,
- Fuß-, Unterhalts- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Ablauf
Interessierte können sich beim Amt für öffentliche Ordnung (AföO) für zwei Zeiträume bewerben:
- April bis Juni (Bewerbung bis 28. Februar),
- Juli bis September (Bewerbung bis 31. Mai).
Bei mehreren Bewerbungen für denselben Standort und Zeitraum entscheidet das Los. Eine Verlängerung für den zweiten Zeitraum ist nur dann möglich, wenn es keine weiteren Interessent*innen für den Platz gibt. Die maximale Standdauer von sechs Monaten stellt sicher, dass keine Baugenehmigung für den mobilen Stand erforderlich ist.
Für die Bewerbung an veranstaltungen@freiburg.de sind folgende Unterlagen nötig:
- Daten des Betreibers / der Betreiberin,
- Kurzbeschreibung des Streetfood-Angebots,
- Angabe des bevorzugten Standorts,
- Bilder des mobilen Stands,
- Technische Angaben (Gewicht, Maße),
- Speise- bzw. Getränkekarte,
- Reisegewerbekarte,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Kontakt
Amt für öffentliche Ordnung
Fehrenbachallee 1279106 Freiburg im BreisgauTelefon: 0761 201-4889E-Mail: veranstaltungen@freiburg.de
Standorte
Stellplätze
Zulässig sind nur die auf der Karte markierten Standorte auf befestigten Flächen auf Grünanlagen. Eine Nutzung von öffentlichen Straßen und Fahrbahnen ist ausgeschlossen.
Standzeiten
Während der Sommersaison in den Zeiträumen von April bis Juni sowie von Juli bis September.
Kosten
50 Euro Verwaltungsgebühr, zuzüglich variabler Kosten je nach Größe des Verkaufsstands sowie der Nutzungsdauer.
Verkaufszeiten
Mobile Gastronomiebetriebe dürfen ausschließlich in der Zeit von 7 bis 21 Uhr betrieben werden.
Möblierung
- Auf Grünflächen sind ausschließlich Stehtische erlaubt (Seepark, Eschholzpark). Sie müssen regelmäßig versetzt werden, um den Rasen nicht zu schädigen.
- Auf befestigten Flächen dürfen sowohl Stehtische als auch Tische mit Stühlen aufgestellt werden.
- Maximal vier Stehtische (auf Grünflächen und befestigten Flächen).
- Maximal drei Tische mit jeweils zwei Stühlen (auf den befestigten Flächen im Colombipark, Dietenbachpark und Stühlinger Kirchplatz).