Raketen, Knaller und Co.
Was ist an Silvester erlaubt?

Nach Weihnachten gibt es wieder Raketen und Knaller zu kaufen. Privates Feuerwerk ist wie immer nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Wer Raketen zünden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Auch unter Aufsicht von Erwachsenen dürfen Kinder und Jugendliche keine Feuerwerkskörper der Klasse F2 abbrennen. Für Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen muss man mindestens 12 Jahre alt sein. Die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist für Feuerwerk tabu - das gilt zum Beispiel für den gesamten Münsterplatz.