Behördenwegweiser
Gaststättenbehörde
Hinweis: Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von Gaststätten
Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas ist in Betriebsräumen von Gaststätten auf dem Gebiet der Stadt Freiburg im Breisgau untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gaststätten, die bestimmte in der hier abrufbaren Allgemeinverfügung aufgeführte Maßgaben einhalten bzw. erfüllen.
Außerdem ist der Gaststättenbehörde der Stadt Freiburg im Breisgau unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, sobald in den Betriebsräumen einer Gaststätte Shishas konsumiert werden. Eine Mitteilung per E-Mail an Gewerbe@freiburg.de ist hierfür ausreichend.
Hinweis: Entfall von Gaststättenerlaubnissen ab dem 01.01.2026
Die bisherige Erlaubnispflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank entfällt zum 01.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt können Gaststättenerlaubnisse weder beantragt noch erteilt werden. Stattdessen ist eine Gaststätte im stehenden Gewerbe mindestens 6 Wochen vor der Betriebsaufnahme anzuzeigen; dabei sind bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Leistungen“.
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Telefon: 201-4861
- Telefon: 201-4862
- Telefon: 201-4863
- Email-Adresse in allen Fällen: Gewerbe@freiburg.de
Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee
Über- und untergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Einreichen einer Beschwerde
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Schaustellung von Personen (gewerbsmäßig) - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen / Plätzen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen


