Behördenwegweiser
Gaststättenbehörde
Hinweis: Entfall von Gaststättenerlaubnissen ab dem 01.01.2026
Die bisherige Erlaubnispflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank entfällt zum 01.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt können Gaststättenerlaubnisse weder beantragt noch erteilt werden. Stattdessen ist eine Gaststätte im stehenden Gewerbe mindestens 6 Wochen vor der Betriebsaufnahme anzuzeigen; dabei sind bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Leistungen“.
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Telefon: 201-4861
- Telefon: 201-4862
- Telefon: 201-4863
- Email-Adresse in allen Fällen: Gewerbe@freiburg.de
Kontakt
Kontakt
Fax +49 761 2014860
E-Mail Gewerbe@freiburg.de
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"
Anfahrtsbeschreibung
mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee
Über- und untergeordnete Dienststellen
Leistungen
- Einreichen einer Beschwerde
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Schaustellung von Personen (gewerbsmäßig) - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen / Plätzen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen


