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Behördenwegweiser

Gaststättenbehörde

Hinweis: Entfall von Gaststättenerlaubnissen ab dem 01.01.2026

Die bisherige Erlaubnispflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank entfällt zum 01.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt können Gaststättenerlaubnisse weder beantragt noch erteilt werden. Stattdessen ist eine Gaststätte im stehenden Gewerbe mindestens 6 Wochen vor der Betriebsaufnahme anzuzeigen; dabei sind bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Leistungen“.

Beschreibung

Zuständigkeiten:

  • Telefon: 201-4861
  • Telefon: 201-4862
  • Telefon: 201-4863
  • Email-Adresse in allen Fällen: Gewerbe@freiburg.de

Kontakt

Hausanschrift

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
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Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"

Anfahrtsbeschreibung

mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee