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Behördenwegweiser

Gaststättenbehörde


Hinweis: Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von Gaststätten

Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas ist in Betriebsräumen von Gaststätten auf dem Gebiet der Stadt Freiburg im Breisgau untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gaststätten, die bestimmte in der hier abrufbaren Allgemeinverfügung aufgeführte Maßgaben einhalten bzw. erfüllen.

Außerdem ist der Gaststättenbehörde der Stadt Freiburg im Breisgau unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, sobald in den Betriebsräumen einer Gaststätte Shishas konsumiert werden. Eine Mitteilung per E-Mail an Gewerbe@freiburg.de ist hierfür ausreichend.


Hinweis: Entfall von Gaststättenerlaubnissen ab dem 01.01.2026

Die bisherige Erlaubnispflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank entfällt zum 01.01.2026. Ab diesem Zeitpunkt können Gaststättenerlaubnisse weder beantragt noch erteilt werden. Stattdessen ist eine Gaststätte im stehenden Gewerbe mindestens 6 Wochen vor der Betriebsaufnahme anzuzeigen; dabei sind bestimmte Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Leistungen“.


Beschreibung

Zuständigkeiten:

  • Telefon: 201-4861
  • Telefon: 201-4862
  • Telefon: 201-4863
  • Email-Adresse in allen Fällen: Gewerbe@freiburg.de

Kontakt

Hausanschrift

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
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Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"

Anfahrtsbeschreibung

mit privatem PKW: Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger nur über die Sundgauallee