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Leistungen

Beschwerde bei Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbebetrieben einreichen

Sie wohnen in der Nähe von Industrie- oder Gewerbebetrieben und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?

In solchen Fällen können Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:

  • Name des Betriebs
  • Zeit der Belästigung (zum Beispiel "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (zum Beispiel "Es riecht wie ...")

Die zuständige Behörde prüft Ihre Beschwerde und veranlasst gegebenenfalls Maßnahmen gegenüber dem Verursacher zur Verbesserung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

in den meisten Fällen: keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Hinweise

Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln beziehungsweise die Situation einschätzen.

Rechtsgrundlage

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 52 Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten

Freigabevermerk

06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.