Leistungen
Bewohnerparkausweis beantragen
Onlineantrag und Formulare
- Änderung eines Bewohnerparkausweises
- Bewohnerparkgebiete in der Stadt Freiburg
- Neuantrag eines Bewohnerparkausweises
- Verlängerung eines Bewohnerparkausweises Aufgrund einer Software Umstellung muss ein Neuantrag gestellt werden. Sie werden zum Neuantrag umgeleitet.
- Formular zur Nutzungsüberlassungserklärung für Bewohnerparkausweis
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Gebiet wird ein grüner („Sonderparkberechtigung“) oder blauer („Ausnahmegenehmigung“) Ausweis ausgestellt.
Weitere Informationen zu den Bewohnerparkgebieten und Regelungen finden Sie unter: www.freiburg.de/bewohnerparken.
Wichtige Information zur Umstellung auf das neue Bewohnerparkprogramm.
Ab dem 20.04.2026 steigt die Stadt Freiburg auf ein neues Bewohnerparkprogramm um. Bitte beachten Sie:
- Alle Verlängerungen von Bewohnerparkausweisen werden ab diesem Datum als Neuantrag behandelt.
- Klicken Sie dafür auf den Neuantrag-Link und registrieren Sie sich, um Zugangsdaten zu erhalten.
- Geben Sie die Nummer Ihres aktuell gültigen Bewohnerparkausweises an, damit der neue Ausweis korrekt verknüpft wird.
- Der neue Ausweis wird ab dem tatsächlichen Ausstellungsdatum gültig. Stellen Sie den Neuantrag nicht zu früh vor Ablauf Ihres aktuellen Ausweises, da sonst die effektive Laufzeit verkürzt wird.
Was ist neu?
- Online-Zahlung direkt bei Antragstellung mit Kreditkarte oder PayPal. Bei PayPal kann auch über einen Gastzugang gezahlt werden, falls kein Konto vorhanden ist.
- Bewohnerparkausweise werden von den Antragsteller*innen selbst ausgedruckt – in schwarz-weiß.
Die Art des Ausweises (grün oder blau) ist durch den Hinweis auf dem Ausdruck erkennbar.
Hinweis: In wenigen Fällen erhalten Sie den Ausweis von uns als gesiegeltes Exemplar. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Was ist beim neuen Online-Antrag zu beachten?
- Antrag ausfüllen wie im Ausweisdokument: Tragen Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse genau so ein, wie sie in Ihrem Personalausweis oder Reisepass stehen. Nutzen Sie dabei das Drop-down-Menü für die Adresse, um die korrekte Schreibweise auszuwählen.
- Hinweis: Genauere Informationen und Hinweise zum Vorgehen bei möglichen Fehlermeldungen finden Sie in den FAQs.
Wichtig zu wissen:
Eine Rückerstattung der Gebühren für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist ausgeschlossen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Jede berechtigte Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Voraussetzungen sind:
- Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein.
- Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird dauerhaft von Ihnen genutzt.
Verfahrensablauf
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Beantragung: Die Beantragung erfolgt online.
Hinweis: Ab dem 20.04.2026 wird ein neues Programm zur Antragstellung verwendet. Bitte sehen Sie sich vor der Beantragung unsere FAQs genau an.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen wir eine Bestätigung des Halters bzw. der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen wird. Das entsprechende Formular zur Nutzungsüberlassungserklärung können Sie hier.
*Ein Nachweis eines Führerscheins ist bei der Stadt Freiburg nicht erforderlich.
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
- Neuausstellung und Verlängerung:
- Gültigkeit 1 Jahr: 200,00 Euro
- Gültigkeit 6 Monate: 100,00 Euro
- Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro
- Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro
Hinweis:
Bei einer Namensänderung ist eine Änderung des Bewohnerparkausweises nicht erforderlich. Die Änderung wird bei der Verlängerung berücksichtigt – bitte geben Sie dann Ihren neuen Namen an.
Hinweise
keine
Auf den Bewohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden. Der Parkausweis kann dann im Original wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden
Bearbeitungsdauer
Standardfälle können aufgrund der Einführung des neuen Programms zur Parkraumverwaltung vollständig online erledigt werden:
- Antragsdaten eingeben
- direkt per ePayment bezahlen und
- den Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
Es handelt sich um einen Standardfall, wenn Sie selbst Halter*in eines auf Sie in Freiburg zugelassenen Fahrzeugs sind.
Bei abweichenden Fällen ist weiterhin eine Prüfung durch unsere Sachbearbeiter*innen erforderlich. Die Zahlungsaufforderung wird Ihnen nach der Prüfung per E-Mail zugesandt. Dies kann wenige Tage dauern.
Danach erhalten Sie Ihren Parkausweis entweder per Link zum Selbstausdruck oder – in wenige Ausnahmefällen – per Post als gesiegelten Ausweis.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQs.
Hinweise zum Datenschutz Bewohnerparken finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
07.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Freiburg im Breisgau

