THH 61 Allgemeine Finanzwirtschaft
4.61.00.00
Kurzbeschreibung
Im Teilhaushalt 61 werden zentrale Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes abgebildet. Er beinhaltet allgemeine Deckungsmittel (Steuern, Zuweisungen etc.), die den einzelnen Teilhaushalten nicht zuordenbar sind, aber deren Finanzierung dienen.
Weitere Informationen
Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen im THH 61 setzt den Rahmen für die zur stetigen Aufgabenerfüllung bereitzustellenden Budgets. Die Entwicklung dieser Haushaltspositionen - insbesondere die Gewerbesteuer und die Erträge aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) - werden im Hinblick auf konjunkturelle Veränderungen von der Stadtkämmerei stetig beobachtet, um Veränderungen rechtzeitig erkennen und steuernd eingreifen zu können. Der Gemeinderat wird unterjährig im Rahmen des Finanzberichtswesens über die Entwicklungen der städtischen Finanzen und über potentielle Risiken oder sich aus Verbesserungen ergebende Chancen informiert.
Die Planzahlen beruhen auf den fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes (auf Basis der Maisteuerschätzung 2024 vom 16.05.2024).
Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Oktober 2023 wurden erstmalig die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Gesetze wie z. B. das Zukunftsfinanzierungsgesetz oder das Wachstumschancengesetz in der Projektion berücksichtigt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Prognosen und damit die Verteilmassen (Finanzausgleichsmasse A und B) im Gegensatz zur Herbststeuerschätzung 2023 zurückgehen. Trotz der bestehenden Unwägbarkeiten gerade im Hinblick auf die generellen Unsicherheiten in der Weltwirtschaft konnten optimistische Annahmen bei den Planzahlen getroffen werden.