Pressemitteilung vom 19. August 2026
Rauchen an Haltestellen und achtlos entsorgter Müll: Städtischer Vollzugsdienst hat bei Schwerpunktkontrollen 32 Verstöße festgestellt
Der städtische Vollzugsdienst hat von Montag, 10. August, bis Freitag, 15. August, verstärkt die Einhaltung der Vorschriften des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes kontrolliert. Dieses gilt seit dem 1. Juni und verbietet unter anderem das Rauchen an Straßenbahnhaltestellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf achtlos weggeworfenem Müll.
Insgesamt haben die Einsatzkräfte 32 Verstöße gegen die neuen Landesvorschriften für Raucher*innen und gegen die Regeln zur Abfallentsorgung festgestellt. In mehreren Fällen haben sich die Betroffenen zunächst nicht einsichtig gezeigt. Dadurch waren wiederholt zeitintensive Gespräche erforderlich. In zwei Fällen haben die betroffenen Personen zudem die Angabe ihrer Personalien verweigert. Diese Verstöße wurden gesondert geahndet und können ein deutlich höheres Bußgeld zur Folge haben.
Die Schwerpunktaktion macht deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Stadt wird daher auch künftig verstärkt Kontrollen durchführen. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verbessern, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu fördern und insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.
„Mit den Schwerpunkaktionen wollen wir bewusst dafür sorgen und sensibilisieren, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gäste verantwortlich mit ihrem Müll umgehen und diesen ordentlich entsorgen. Ein sauberes Stadtbild gehört zur Attraktivität Freiburgs dazu und ist für uns ein Muss. Deshalb bin ich dankbar, dass der städtische Vollzugsdienst bei seinen täglichen Rundgängen das Thema im Blick hat und mit Schwerpunktkontrollen wie diesen das Bewusstsein für das neue Landesnichtraucherschutzgesetz und die Gefahren von Passivrauchen schärft.“, so Bürgermeisterin Carolin Jenkner.