Dokumente, Gebühren und Online‑Dienste

Kfz-Zulassung, Abmeldung und Kennzeichen

Kurz und übersichtlich: Die wichtigsten Dienstleistungen auf einen Blick.
 

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Startklar in wenigen Klicks

Im Online-Verfahren können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen. 

Mit Ihrem über i-Kfz zugelassenen Fahrzeug können Sie direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem sind die Gebühren im Vergleich zu den Dienstleistungen vor Ort deutlich abgesenkt.

Aufgeschlagenes Laptop, darüber wird ein Smartphone gehalten

Zulassung eines Fahrzeuges

Neuzulassung

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (CoC) oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto durch das Hauptzollamt Singen SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer
  • EVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung)
  • Ausweis/Pass
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

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Gebühr vor Ort
30,60 Euro
Gebühr online
12,80 Euro

Ummeldung mit Halterwechsel

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung  Teil I
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto durch das Hauptzollamt Singen  SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer
  • EVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer KFZ- Versicherung)
  • Ausweis/Pass
  • Prüfbericht für Hauptuntersuchung
  • Evtl. Kennzeichenschilder (bei Fahrzeugen aus einem an­de­ren Zulassungsbezirk)
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

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Gebühr vor Ort
Fahrzeug aus dem Stadtkreis

mit Kennzeichenbeibehaltung 24,80 Euro
mit Kennzeichenwechsel 26,80 Euro
 
Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
 
mit Kennzeichenbeibehaltung 23,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 27,70 Euro

Gebühr online:
Fahrzeug aus dem Stadtkreis

mit Kennzeichenbeibehaltung 10,40 Euro
mit Kennzeichenwechsel 12,40 Euro

Wiederzulassung

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung  Teil I
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto durch das Hauptzollamt Singen  SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer
  • EVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer KFZ- Versicherung)
  • Ausweis/Pass
  • Prüfbericht für Hauptuntersuchung
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

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Gebühr vor Ort
23,30 Euro
Gebühr online
10,60 Euro

Ummeldung ohne Halterwechsel

  • Fahrzeugbrief nur, wenn noch kein EU-Brief (entfällt bei Beibehaltung des Kennzeichens)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraft­fahr­zeug­steuer von Ihrem Konto (entfällt bei Beibehaltung des Kennzeichens)
  • EVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer KFZ- Versicherung)
  • Ausweis/Pass
  • Prüfbericht für Hauptuntersuchung
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

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Gebühr vor Ort
mit Kennzeichenbeibehaltung 23,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 27,70 Euro

Gebühr online
mit Kennzeichenbeibehaltung 9,90 Euro
mit Kennzeichenwechsel 12,10 Euro

Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeug (Einfuhr)

  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (CoC) oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll wenn nicht in einem EU-Staat vorher zugelassen war
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraft­fahrzeug­steuer von Ihrem Konto durch das Hauptzollamt Singen SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer
  • EVB-Nummer (erhalten Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung)
  • Ausweis/Pass
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbe­anmeldung

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Gebühren
30,60 Euro

Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Besondere Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

  • Ausweis/Pass
  • Nachweis (auch in Kopie) der technischen Daten z.B. Zulassungsbescheinigung Teil oder II CoC Dokument
  • EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Nachweis über Hauptuntersuchung (HU)

besteht für das Fahrzeug keine gültige HU, dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Unter­suchungsstelle (TÜV, DEKRA etc.) im Zu­lassungsbezirk durchgeführt werden. Erhält das Fahrzeug keine gültige HU, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur im Zulas­sungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.

  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmel­dung

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Gebühr
13,70 Euro

Ausfuhrkennzeichen

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto durch das Hauptzollamt Singen SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KFZ-Steuer oder Bescheinigung Zollamt das Kfz-Steuer bar eingezahlt worden ist
  • Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Ausweis/Pass
  • Prüfbericht für Hauptuntersuchung für die gesamte Laufzeit des Ausfuhrkennzeichen
  • Evtl. Kennzeichenschilder (wen Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Zulassung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

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Gebühr
35,20 Euro

Adressänderung / Namensänderung

Adressänderung

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

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Gebühr vor Ort
12,60 Euro
Gebühr Online
4,30 Euro

Namensänderung

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

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Gebühr
12,60 Euro

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Ausweis/Pass
  • Fahrzeugbrief (wenn Zulassung vor dem 4.10.2005 erfolgte, da Umtausch in Zulassungsbescheinigung nötig)
  • gültige Hauptuntersuchung (falls nicht gespeichert)
  • Verlustanzeige (kann vor Ort ausgestellt werden, gebührenpflichtig 12,80 Euro)
  • evtl. Diebstahlanzeige bei Polizeibehörde (falls gestellt entfällt o.g. Verlustanzeige)
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Beantragung für Dritte oder Firmen (ggf. auch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmel­dung

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Gebühren vor Ort
Ab 12,60 Euro
Gebühr online
Ab 12,60 Euro

Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Ausweis/Pass
  • Abgabe eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über den Diebstahl
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Neuausstellung nach ca. 15 Tage möglich

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Gebühr
55 Euro  + 30,10 Euro Neuausstellung

Verlust / Diebstahl Kennzeichen

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei Diebstahl evtl. Diebstahlanzeige Polizei
  • Evtl. Vollmacht und Ausweiskopie bei Beantragung für Dritte oder Firmen
  • Evtl. noch vorhandenes Kennzeichen (falls nur 1 Kennzeichen gestohlen/verloren wurde)

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Gebühren
30,60 Euro

Neusiegelung Kennzeichen

Neue Kfz-Kennzeichen (ein oder beide Kennzeichen beschädigt)

  • beschädigtes Schild
  • HU-Nachweis (wenn hinteres Schild beschädigt)
  • Kann auch durch Dritte ohne Vollmacht beantragt werden

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Gebühr
2,60 Euro (Grundgebühr f. Abstempelung)
1,00 Euro je Zulassungsplakette
evtl. 0,50 Euro für HU-Plakette

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