Bis 15. Juli Förderung beantragen

Projektförderung für Freiburger Chöre

mehrere Personen halten Noten in der Hand vor einem Publikum, Ausschnitt ohne Gesichter

Auch 2027 unterstützt das Kulturamt wieder Freiburger Chöre – mit insgesamt 43.000 Euro für besonders gute Projekte. Wer mitmachen will, muss sich bis Dienstag, 15. Juli, bewerben.

Vergabe der Fördermittel

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach den Förderkriterien, die der Gemeinderat beschlossen hat: 

Voraussetzung ist,
  • dass der Chor seinen zentralen Wirkungsort in Freiburg hat,
  • seit mindestens drei Jahren regelmäßig unter professioneller Leitung probt und
  • einen Finanzplan einreicht.

Auch Chöre, die schon eine vierjährige Basisförderung vom Kulturamt bekommen, können einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Chöre, die nach den Richtlinien für Musik- und Gesangsvereine gefördert werden. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury unter Vorsitz des Kulturamts.

Weitere Infos

Die aktuellen Formulare, Hinweise zur Antragstellung sowie die Richtlinien zur Chorförderung gibt es hier.

Das Kulturamt informiert die Chöre im Anschluss an die Sitzung so bald wie möglich über die Entscheidungen. Für Fragen steht Sonja Kiefer-Blickensdorfer Sonja.Kiefer-Blickensdorfer@freiburg.de, Tel. 0761/201-2111 zur Verfügung.

Veröffentlicht am 18. Juni 2026