Entlastung der Anwohner*innen

Bewohnerparken im Güterbahnquartier

Blaues Parken Schild mit dem Hinweis: Bewohner mit Parkausweis.
Künftig kostet das Parken Geld - Bewohner*innen im Güterbahnquartier brauchen einen Parkausweis.

Ab 24. März 2026 gilt die neue Bewohnerparkzone im Quartier Güterbahnhof. Zeitgleich startet die Parkraumbewirtschaftung im Gebiet. Dieses umfasst alle Straßen zwischen Güterbahnstrecke, Isfahanallee, Waldkircher Straße (bis zur Straßenmitte) sowie beide Seiten der Neunlindenstraße.

Hintergrund der Neuregelung: In den Straßen des Gebiets herrscht ein hoher Parkdruck. Das liegt zum einen daran, dass viele Bewohner*innen ihre Autos im öffentlichen Straßenraum abstellen. Zum anderen sorgen Geschäfte, Büros, Hotels und sonstige gewerbliche Betriebe für mehr Verkehr. Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken führt erfahrungsgemäß zu einer deutlichen Entlastung, weil die Verkehrsteilnehmer­*innen vor allem für langes Parken nach günstigeren Alternativen suchen. Auch der Effekt, dass Pendler*innen ihr Auto im Quartier abstellen und von dort den Weg zu Fuß oder mit der Stadtbahn fortsetzen, nimmt ab.

Frei Parken mit Behindertenausweis

Werktags zwischen 9 und 19 Uhr darf im öffentlichen Straßenraum künftig nur parken, wer den Bewohnerparkausweis "Güterbahnhof" hat oder wer die Parkgebühr bezahlt. Das Bezahlen funktioniert ganz klassisch am Parkgebührenautomaten oder per Smartphone-App. Das Parken kostet 1,80 Euro pro Stunde oder 9 Euro für 24 Stunden. Die vorhandenen Parkscheibenregelung vor den Kindertagesstätten werden beibehalten, alle anderen werden durch die Bewirtschaftung ersetzt. Wer einen blauen Behindertenparkausweis hat, darf ohne Parkschein und ohne zeitliche Beschränkung auf allen bewirtschafteten Parkplätzen und auf Behindertenparkplätzen parken.

Ende Februar haben alle betroffenen Anwohner*innen ein Schreiben erhalten. Darin hat die Verwaltung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie die Beantragung von Bewohnerparkausweisen informiert. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase überwacht der Gemeindevollzugsdienst die Einhaltung der Regeln.

Weitere Informationen unter: www.freiburg.de/bewohnerparken. Das Bewohnerparkgebiet kann als Karte (PDF) (10,515 MB) heruntergeladen werden.

Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 906 vom 14. März 2026. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!

Veröffentlicht am 16. März 2026