Pressemitteilung vom 26. Februar 2026
Landtagswahl am 8. März: Antragsfrist für die Briefwahl endet. Wählen vor Ort noch bis nächsten Freitag möglich
Am Freitag, 6. März, um 15 Uhr endet die Frist für die Beantragung der Briefwahl. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind: Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
Im Briefwahlbüro können die Briefwahlunterlagen beantragt und, falls gewünscht, die Stimmabgabe gleich vor Ort erledigt werden. Mitbringen muss man dazu idealerweise die Wahlbenachrichtigung. Alternativ wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss dazu eine schriftliche Vollmacht (Rückseite Wahlbenachrichtigung) mitbringen.
Wer Briefwahl beantragt, aber den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten oder wieder verloren hat, sollte umgehend Kontakt mit der Briefwahlstelle aufnehmen. Am einfachsten ist es während der Öffnungszeiten einen Ersatzwahlschein zu beantragen. Dies ist sogar noch am Samstag, 7. März, von 8 bis 12 Uhr möglich. Am Wahlsonntag gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Wer nicht die Möglichkeit hat, persönlich in der Briefwahlstelle vorbei zu kommen, kann sich per E-Mail (briefwahl@freiburg.de) oder Telefon (0761 / 201-5757) an das Wahlamt wenden. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen entsprechenden Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. Wählen im Wahllokal ist dann nur noch mit Wahlschein möglich.
Wer am Wahlwochenende plötzlich erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Von einer bevollmächtigten Person können die Wahlunterlagen dann im Wahlamt in der Berliner Allee 1 abgeholt werden.
Bitte nicht vergessen: Die Stimmzettel unterscheiden sich maßgeblich von früheren Landtagswahlen. Erstmals haben sie nun zwei Spalten. In jeder Spalte kann eine Stimme abgegeben werden. Auf der linken Seite kann die Erststimme an einen oder eine der 11 bzw. 9 Kandidierenden im Wahlkreis vergeben werden. Die rechte Seite ist der Zweitstimme für eine der 21 Parteien vorbehalten, die in Baden-Württemberg für die Wahl am Sonntag, 8. März, zugelassen wurden. Auf www.freiburg.de/landtagswahl stehen die Musterstimmzettel zur Ansicht bereit.