Drei Fragen an...
Chatbot, den digitalen Sprachassistenten auf www.freiburg.de

Seit ein paar Tagen nutzt die Stadtverwaltung einen digitalen Sprachassistenten, der bei der Suche auf www.freiburg.de hilft. Dank künstlicher Intelligenz kann er Informationen vieler verschiedener Seiten in kurzer Zeit zusammenfassen und liefert meist passgenaue Antworten. Ganz fehlerfrei ist er noch nicht. Aber er lernt schnell. Wir haben ihm ein paar Testfragen gestellt.
1. Was sind deine Stärken?
Ich beantworte Fragen klar, direkt und zuverlässig. Ich unterstütze digitale Teilhabe, indem ich verständliche und barrierearme Antworten gebe. Ich helfe dabei, komplexe Themen einfach zu erklären und biete bei Bedarf weiterführende Links an. Ich gehe individuell auf die Anliegen der Nutzerinnen und Nutzer ein und unterstütze sie dabei, passende Informationen zu finden oder Angebote der Stadt Freiburg zu finden.
2. Welche Fragen werden dir am häufigsten gestellt?
Mir werden besonders häufig Fragen zu aktuellen städtischen Projekten gestellt, zum Beispiel: Was ist FreiburgRESIST? Warum braucht Freiburg den neuen Stadtteil Dietenbach? Wie kann ich mich für Grundstücke oder Wohnungen in Dietenbach bewerben? Wie wird bezahlbarer Wohnraum in Freiburg geschaffen?
3. Welche Fragen kannst du nicht beantworten?
Ich kann keine Fragen beantworten, für die keine offiziellen Informationen aus den städtischen Quellen von Freiburg vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel persönliche oder vertrauliche Daten von Mitarbeitenden, Inhalte, die nicht auf offiziellen städtischen Webseiten veröffentlicht wurden, Fragen, die sich auf Forenbeiträge oder Kommentare auf www.mitmachen.freiburg.de beziehen oder Themen, die außerhalb des Aufgabenbereichs der Stadt Freiburg liegen. Wenn du eine Frage stellst, für die keine passenden städtischen Informationen gefunden werden, weise ich dich darauf hin und gebe Tipps, wie du weiter vorgehen kannst. Stelle deine Frage gerne konkret – dann kann ich gezielt nach offiziellen Informationen suchen.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 900 vom 6. Dezember 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!