Sitzung vom 21. Oktober 2025
Aktuelles aus dem Gemeinderat

Bisher beherbergt die ehemalige Karlskaserne in der Stadtmitte das Amt für Kinder, Jugend und Familie, ab dem Schuljahr 2028/29 werden hier temporär mehrere Schulklassen einziehen. Damit reagiert die Verwaltung auf den zusätzlichen Raumbedarf, den die Wiedereinführung von G9 mit sich bringt. Vom Gemeinderat gab es dafür in der gestrigen Sitzung grünes Licht. Auf große Zustimmung stießen auch die Vorhaben zur Förderung des interreligiösen Zusammenlebens in Freiburg. Diskussionsbedarf sahen die Stadträt*innen allerdings bei der Kita-Bedarfsplaung sowie bei der Halbzeitbilanz zum "Gesamtkonzept bezahlbar Wohnen 2030". Ohne Einwände legte der Rat den Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin im April 2026 fest.
Alle Tagesordnungspunkte gibt es zum Nachlesen im Rats- und Bürgerinformationssystem.
1 | Antrag: Potentialanalyse für Clubs und Musikspielstätten
In einer Potenzialanalyse für Clubs und Musikspielstätten hat die Verwaltung dem Bauausschuss erste Anregungen für perspektivische Maßnahmen im Bereich der kulturellen städtebaulichen Weiterentwicklung in Freiburg vorgelegt. Grüne, ESfa, SPD/JF, FR4U, FL und Kultur/Inklusion fordern in einem gemeinsamen Antrag, das Thema im Gemeinderat zu besprechen, um dort aus den Anregungen konkrete Schritte abzuleiten und per Beschlussanträgen auf den Weg zu zu bringen. Die Verwaltung sagte zu, das Thema im Dezember auf die Tagesordnung zu setzen.
Abstimmung
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2 | Mehr Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften
Freiburg ist eine Stadt der Vielfalt – auch in religiöser Hinsicht. Über 80.000 Menschen mit Migrationshintergrund aus 182 Ländern leben hier. Um das interreligiöse Miteinander zu stärken, haben die Fraktionen Grüne, CDU und ESfa im April diesen Jahres einen Antrag eingebracht und so die Förderung des interreligiösen Zusammenleben angestoßen. Ziel ist es, den Dialog zwischen Religionsgemeinschaften zu fördern, Vorurteile abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Geplant sind unter anderem ein gemeinsames interreligiöses Treffen im Herbst 2025, die mögliche Einführung eines selbstverwalteten „Tischs der Religionen“ sowie neue öffentliche Formate wie ein „Tag der offenen Gebetshäuser“ oder ein interkulturelles Festival. Auch Schulen und Sportvereine sollen aktiv eingebunden werden. Zur Umsetzung wird eine städtische Lenkungsgruppe eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt über kommunale Mittel und Fördergelder von Bund, Land und Stiftungen. Die Stadt Freiburg bekennt sich damit klar zu religiöser Vielfalt und einem respektvollen Miteinander.
3 | Wahl des*der Oberbürgermeister*in 2026
Der erste Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 26. April 2026, stattfinden, eine mögliche Stichwahl drei Wochen später, am 17. Mai 2026. Die Entscheidung für diese Termine orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Gemeindeordnung sowie an schulischen Ferienzeiten und organisatorischen Erwägungen. So kann eine Überschneidung mit der Landtagswahl im März vermieden werden.
Am Mittwoch, 15. April 2026, wird es um 19:30 Uhr im Konzerthaus eine Vorstellung der Kandidat*innen geben, die auch online live übertragen wird. Die Bewerbungsfrist für Kandidierende endet am 30. März 2026.
Der Gemeinderat hat Bürgermeister Martin Haag zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gewählt und Michael Haußmann vom Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement zu seinem Stellvertreter. Jede Fraktion, Gruppierung und jeder Einzelstadtrat benannte darüber hinaus eine*n Beisitzer*in und eine Stellvertretung im Ausschuss.
Weitere Infos: www.freiburg.de/wahlen
Abstimmung
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4 | Eigenbetrieb Abfallwirtschaft: Jahresabschluss 2023 und Kündigung eines Rahmenvertrags
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Freiburg (EAF) beschlossen. Der Abschluss weist einen Jahresverlust von knapp einer Millionen Euro aus und damit ein Minus, das rund 850.000 Euro geringer ausfällt als das ursprünglich geplante Ergebnis. Grund hierfür sind geringere Behandlungskosten der Müllverbrennungsanlage und eine einmalige Gewinnabführung der Stadt. Die Rückstellungen für die Deponienachsorge mussten jedoch aufgrund neuer rechtlichen Vorgaben und technischer Anpassungen deutlich erhöht werden. Das Gesamtdefizit kann bis 2028 über die Abfallgebühren ausgeglichen werden. Der Gemeinderat entlastet die Betriebsleitung und nimmt die Änderung der Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2025/2026 zur Kenntnis.
Zudem beschloss der Gemeinderat, den Bewirtschaftungsrahmenvertrag mit der Abfallwirtschaft- und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF) sowie alle Zusatzvereinbarungen zum 31. Dezember 2026 zu kündigen. Damit wird der Weg frei für die geplante Neuausrichtung der städtischen Abfallwirtschaft ab 2027. Die öffentlich-private Partnerschaft wird neu ausgeschrieben, so wie es den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU entspricht. Das laufende Ausschreibungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sodass, sodass ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Vertrag in Kraft treten kann. Parallel dazu stärkt der Eigenbetrieb seine Steuerungs- und Controllingfunktionen durch neu geschaffene Stellen und erweiterte Berichtspflichten gegenüber der ASF.
Weitere Infos:
Abstimmung
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5 | Kindertagesstättenbedarfsplanung 2025/2026
Laut Verwaltung lag zum Stichtag 1. März 2025 die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren bei 55,1 Prozent und damit leicht unter der angestrebten Zielquote von 57 Prozent, während die Versorgung für Kinder von einem bis drei Jahren mit 81,4 Prozent und für Kinder über drei Jahren mit 104,1 Prozent nahezu den festgelegten Zielwerten entspricht.
Trotz insgesamt stabiler Quoten zeigen sich deutliche Unterschiede in der Stadt: Während einige Stadtteile rechnerisch überversorgt sind, besteht in sozial benachteiligten Gebieten weiterhin ein erheblicher Mangel an Betreuungsplätzen. Solche Unterschiede sollen zukünftig gezielt ausgeglichen werden. Der Gemeinderat beauftragt daher die Verwaltung, die Bedarfsplanung auch unterjährig fortzuschreiben und ein Konzept zur besseren regionalen Steuerung des Kita-Angebots zu entwickeln. Finanzielle Auswirkungen entstehen vor allem durch den Ausbau der Kapazitäten: Für 2025 sind Kosten von rund 1,8 Millionen Euro, für 2026 4,7 Millionen Euro und ab 2027 7,9 Millionen Euro eingeplant.
Trotz rechnerisch ausreichender Gesamtversorgung ist aufgrund von Inklusionsanforderungen, steigender Nachfrage nach Ganztagsbetreuung und drohenden Platzverlusten durch Schließungen oder Personalmangel weiterer Handlungsbedarf gegeben. Besonders der Fachkräftemangel wirkt sich zunehmend auf die Eröffnung neuer Gruppen und die Öffnungszeiten bestehender Einrichtungen aus. Langfristig sollen innovative Modelle helfen, flexible und praxisnahe Lösungen zu erproben.
Weitere Infos: www.freiburg.de/kita
Abstimmung
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6 | Karlskaserne wird für schulische Nutzung geprüft
Wenn das Amt für Kinder, Jugend und Familie in das neue Rathaus im Stühlinger umzieht, steht die Karlskaserne leer. Nach Willen des Gemeinderats soll nun geprüft werden, ob das Gebäude am Europaplatz 1 zu einem temporären Schulstandort umgebaut werden kann, um ab dem Schuljahr 2028/2029 die Gymnasien der Stadt im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) zu entlasten. Hintergrund ist, dass im Schuljahr 2031/2032 aufgrund der Reform ein kompletter Jahrgang zusätzlich an den Gymnasien beschult wird, das sind rund 570 Schüler*innen beziehungsweise 25 Klassen. Da die bestehenden Schulgebäude dafür nicht ausgelegt sind, ist eine Übergangslösung notwendig, bis mit dem Neubau des Schulverbunds am Tuniberg und der Gemeinschaftsschule im Stadtteil Dietenbach neue Kapazitäten geschaffen sind.
Geprüft wurden verschiedene Alternativen wie Container oder Anmietungen, die Karlskaserne stellte sich aber baulich, logistisch und wirtschaftlich als beste Option heraus, die gleichzeitig auch die ressourcenschonendste ist. Das Gebäude bietet Platz für 18 Klassenräume für die 11. Klassen von bis zu fünf Gymnasien sowie vier zusätzliche Räume für den Berufsschulzweig der Eisenbahner. Die Lage im Stadtzentrum mit guter ÖPNV-Anbindung und ausreichender Fahrradinfrastruktur begünstigt die Nutzung durch mehrere Schulen gleichzeitig.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Umgestaltung der Karlskaserne zu erarbeiten; hierfür werden 600.000 Euro an Planungsmitteln bereitgestellt. Die Planungen sollen Ende 2025 beginnen. Dabei sollen insbesondere denkmal-, klima- und artenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt und die technische Ausstattung möglichst energieeffizient gestaltet werden.
Wegen der schulischen Nutzung könnte die Karlskaserne nicht verkauft werden und rund 10 Millionen Euro, die eigentlich für die Refinanzierung des Rathauses im Stühlinger vorgesehen waren, würden wegfallen. Eine alternative Finanzierung über Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt müsste dann im Doppelhaushalt 2027/2028 diskutiert werden. Die endgültige Zustimmung zum Bauvorhaben sowie die Bereitstellung weiterer Mittel erfolgen erst nach Vorlage der Entwurfsplanung.
Weitere Infos: www.freiburg.de/schule
Abstimmung
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7 | Sozial- und Jugendhilfe - Fallzahlen und Kosten
Die Verwaltung informierte die Gemeinderatsmitglieder über die aktuelle Entwicklung in der Sozial- und Jugendhilfe. Insgesamt zeigt sich, dass die Ausgaben in fast allen Bereichen hoch bleiben oder weiter steigen. Besonders betroffen ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Hierfür muss die Stadt voraussichtlich - aufgrund geringerer Landeszuschüsse und steigender Vergütungen - 5,4 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant ausgeben. Auch in der Hilfe zur Pflege führen höhere Tarifabschlüsse und neue Rahmenverträge zu Mehrkosten von etwa 500.000 Euro. Dagegen bleiben die Aufwendungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) voraussichtlich im Rahmen der Planungen.
Insgesamt zeigen die Zahlen, dass kommunale Haushalte immer stärker belastet werden, weil sowohl die gesetzlichen Leistungen als auch die Personal- und Sachkosten weiter steigen. Zwar hat das Land Baden-Württemberg für 2026 höhere Ausgleichszahlungen angekündigt, dennoch bleiben für die Stadt Freiburg erhebliche ungedeckte Mehraufwendungen bestehen.
8 | Steuerliche Änderungen
Der Gemeinderat bestätigt mit dem Beschluss das bisherige Vorgehen der Stadtkämmerei und fasst mehrere gleichartige Betriebe gewerblicher Art (BgA) offiziell zusammen. Dadurch wird die bereits praktizierte, steuerlich zulässige Verwaltungspraxis rechtlich abgesichert und steuerliche Risiken gegenüber dem Finanzamt werden vermieden.
Konkret werden drei neue zusammengefasste BgA gebildet: BgA Verkehrsbetriebe (u. a. Parkplatzvermietung, Flugplatz-Betriebsaufspaltung, Parkhausvermietung, Industriegleis), BgA Messebetriebe (Beteiligungen an Messe Freiburg GmbH & Co. KG und an der FWTM-Sparte Messe und Märkte) sowie BgA Veranstaltungshäuser (Beteiligungen an der Freiburger Kommunalbauten GmbH & Co. KG und der FWTM-Sparte Veranstaltungshäuser). Zudem beschließt der Gemeinderat, beim BgA Betriebsaufspaltung Stadtbau GmbH künftig Gewinne im Unternehmen zu belassen. Damit sollen unnötige Steuerzahlungen, insbesondere Kapitalertragsteuer, vermieden werden.
Weitere Infos: Städtische Unternehmen und Beteiligungen
Abstimmung
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9 | Zweitwohnungsteuer steigt
Die Zweitwohnungsteuer wird teurer. Nach dem Beschluss des Gemeinderats soll jede*r, der in Freiburg einen Zweitwohnsitz hat, ab 1. Januar 2026 statt derzeit 15 Prozent dann 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete zahlen. Die Zweitwohnungsteuer wird in Freiburg seit 2012 erhoben und war zuletzt 2022 angepasst worden. Die vorgesehene Erhöhung bringt voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 300.000 Euro jährlich, die dazu beitragen sollen, dass die Stadt die Haushaltsziele im Doppelhaushalt 2025/2026 erreicht.
Weitere Infos: Zweitwohnungsteuer
Abstimmung
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10 | Informationen über den Zivil- und Katastrophenschutz
Informiert wurden die Gemeinderät*innen auch über den Zivil- und Katastrophenschutz, der eine Pflichtaufgaben der Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde ist. Zahlreiche städtische Ämter und Einrichtungen – etwa Feuerwehr, Gesundheitsamt oder Sozialdienste – wirken dabei mit. Ein Großteil der Fraktionen hatten im April in einem gemeinsamen Antrag Fragen zum Katastrophenschutz gestellt, die die Verwaltung nun beantwortete: Einen eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplan gibt es derzeit demnach nicht; stattdessen existieren zahlreiche Einsatz- und Alarmpläne, deren Inhalte aus Sicherheitsgründen als Verschlusssachen eingestuft sind. Ein Verwaltungsstab kann im Ernstfall innerhalb einer Stunde aktiviert werden.
Kritische Infrastrukturen (z. B. Energieversorger, Krankenhäuser) sind über gesetzliche Vorgaben in die Planungen eingebunden. Evakuierungsplanungen bestehen in Ansätzen. Die Schutzräume in Freiburg wurden größtenteils rückgebaut. Im Bereich Pandemievorsorge verfügt die Stadt über erprobte Pläne und Strukturen, die während der Corona-Pandemie erfolgreich angewendet und fortgeschrieben wurden. Zum Schutz vor Cyberangriffen hat die Stadt bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um die städtische Resilienz weiter zu erhöhen.
Weitere Infos: www.feuerwehr-freiburg.de
11 | Bebauungsplan "Eckbereich Belchen-/Drei-Ähren-Straße"
Die Ratsmitglieber haben den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Eckbereich Belchen-/Drei-Ähren-Straße“ im Stadtteil Haslach verabschiedet. Auf dem Grundstück an der Ecke Belchen- und Drei-Ähren-Straße, das sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befindet, soll neuer, erschwinglicher Wohnraum entstehen. Die neun bestehenden Wohnungen werden durch 40 moderne Wohneinheiten für verschiedene Haushaltsgrößen ersetzt. Geplant ist auch eine kompakte Tiefgarage, die es ermöglicht, dass rund die Hälfte des Grundstücks unbebaut bleibt. Dort entstehen Grünflächen mit 27 neuen Bäumen, ein Spielplatz und Aufenthaltsbereiche, die zur Klimaanpassung und hohen Freiraumqualität beitragen. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und ermöglicht den Baubeginn für das Wohnprojekt der BImA.
Weitere Infos: www.freiburg.de/b-plaene > Plan-Nr. 6-188
Abstimmung
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12 | Änderung des Flächennutzungsplans für das Schulzentrum in Opfingen
Nach Willen des Gemeinderats soll im Flächennutzungsplan (FNP) 2020 für das geplante Schulzentrum Tuniberg in Freiburg-Opfingen die betroffene, rund 2.8 Hektar große Fläche von einer „landwirtschaftlichen Fläche“ zu einer „Flächen für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schulen“ umgewandelt werden. In Opfingen soll ein Schulzentrum mit Gemeinschaftsschule und Gymnasium samt gemeinsamer Oberstufe entstehen. Die neue Verbundschule soll den steigenden Raumbedarf decken, der insbesondere durch die Wiedereinführung von G9 ab dem Schuljahr 2025/26 entsteht. Da das Gebiet im Regionalplan als regionaler Grünzug ausgewiesen ist, ist ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium erforderlich. Umweltaspekte wie Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und Landschaft wurden bereits in einer Umwelterheblichkeitsprüfung untersucht und werden im weiteren Verfahren detailliert bewertet. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für Anfang 2026 vorgesehen.
Weitere Infos: www.freiburg.de/fnp
Abstimmung
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13 | Bebauungsplan "Schulzentrum Tuniberg" (Opfingen)
Für die geplante Verbundschule in Opfingen braucht es auch einen Bebauungsplan. Diesen hat der Gemeinderat nun beschlossen. Das rund 3,7 Hektar große Plangebiet liegt am östlichen Ortseingang von Opfingen entlang der Freiburger Straße und grenzt an Sportanlagen, den Kretzbach sowie landwirtschaftliche Flächen. Die 2,8 Hektar, die für den Neubau eines Schulzentrums vorgesehen sind, befinden sich größtenteils in privatem Besitz.Neben dem Schulkomplex sind auch Sporthallen, Sport- und Freiflächen, Parkplätze sowie Grünflächen geplant.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist für Anfang 2026 geplant. Gleichzeitig soll der Planungswettbewerb für die architektonische und landschaftliche Gestaltung vorbereitet werden.
Weitere Infos: www.freiburg.de/b-plaene
Abstimmung
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14 | Stand beim "Gesamtkonzept bezahlbar Wohnen 2030"
Beim „Gesamtkonzept bezahlbar Wohnen 2030“ ist Halbzeit. Wie weit die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum bisher vorangeschritten sind, darüber informierte die Verwaltung die Gemeinderät*innen. Die vier Zielfelder des Konzepts sind: ausreichendes Wohnraumangebot, Bezahlbarkeit, passende Wohnungsgrößen und Angebote für besondere Bedarfsgruppen. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen – starkes Bevölkerungswachstum, begrenzte Flächen, steigende Bau- und Finanzierungskosten – hat die Stadt mit einem breiten Mix aus Neubau, Nachverdichtung, Sanierung und sozialer Bodenpolitik wesentliche Fortschritte erzielt. Zu den wichtigsten Erfolgen zählen die großen Entwicklungsprojekte Dietenbach, Zinklern und Kleineschholz, die Wohnraum für über 17.000 Menschen schaffen sollen, sowie die Wohnungsbauoffensive der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) mit dem Ziel von 2.500 neuen bezahlbaren Wohnungen bis 2030.
Weitere Fortschritte gab es bei der Digitalisierung von Baugenehmigungen, der Einführung einer Stellplatzsatzung, der Bekämpfung von Zweckentfremdung und der Förderung von Kleinstwohnungen sowie barrierefreiem Wohnen. Auch Programme wie die Wohnungstauschbörse und „Vermieten mit der Stadt Freiburg“ tragen zur besseren Nutzung des Bestands bei.
Weil sich Freiburg trotz widriger Bedingungen weiter engagiert, antizyklisch handelt und die Maßnahmen konsequent fortführt und weiterentwickelt, gilt die Stadt bundesweit als Vorbild in der kommunalen Wohnungspolitik.
Weitere Infos: www.freiburg.de/bezahlbareswohnen
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15 | Sanierungen im Gebiet Alt-Haslach Süd
Im Gebiet Alt-Haslach Süd soll nun geprüft werden, wo welche Sanierungen sinnvoll sind. Dafür stimmten fast alle Gemeinderatsmitglieder. Das Quartier rund um die Kampffmeyer-, Damaschke- und Uffhauser Straße umfasst 440 sanierungsbedürftige Wohnungen der Freiburger Stadtbau sowie städtische und private Grundstücke. Der Wohnungsbestand soll nach und nach saniert und Freiflächen für Mensch und Natur aufgewertet werden. Zuvor werden nun die städtebaulichen, sozialen und baulichen Verhältnisse erfasst, Missstände analysiert und Ziele entwickelt. Das Gebiet soll zudem Teil eines bundesweiten Forschungsprojekts zur Wärmewende in Bestandsquartieren werden, um praxisnahe Strategien für energetische Sanierungen und kommunale Wärmeplanung zu erproben. Die Gesamtkosten der Vorbereitung betragen etwa 100.000 Euro, davon übernimmt das Land 60.000 Euro aus dem Landessanierungsprogramm. Die Ergebnisse werden bis 2027 erwartet, danach soll über den Start der Baumaßnahmen entschieden werden.
Weitere Infos: Sanierungsgebiete