Merkblatt für die Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden


Erlaubnis gem. § 43 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg – WG

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Geothermie ist die Niederbringung von Bohrungen zur Nutzung der Erdwärme (Erdwärmesonden) erlaubnispflichtig.

Der Antrag ist sowohl in Papierform in zweifacher Ausfertigung an das Umweltschutzamt Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, als auch in digitaler Form im PDF-Format an umweltschutzamt@stadt.freiburg.de zu übersenden.

Die in Anlage 1 (66,4 KB) genannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.

Die Bohranzeige für das Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg ist über das Bohranzeigensystem zu erfassen. Alternativ kann diese auch im PDF-Format an abteilung9@rpf.bwl.de gesendet werden.

Auf die aktuellen „Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden“ (LQS EWS) sowie auf den „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird verwiesen. Diese können beim Umweltministerium Baden-Württemberg unter www.um.baden-wuerttemberg.de kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon 0761 201-6101 Sekretariat
Fax 0761 201-6199