Fehlerhafte Bebauungspläne

Stadt will Satzungsbeschlüsse aufheben

Bebauungsplan für die Terlaner Straße in St. Georgen
Dieser Plan von der Terlaner Straße in St. Georgen ist wegen eines Formfehlers nicht rechtswirksam; das soll aber kein Problem sein. (Plan: Stadt Freiburg).

Die Stadt Freiburg hat in den vergangenen Monaten rund 65 ältere Bebauungspläne genau unter die Lupe genommen. Der Hintergrund: Bei der Ausfertigung von Plänen aus den 1960er- und 1970er-Jahren gab es mitunter formale Fehler – etwa fehlende Datumsangaben auf der Planzeichnung. Die Pläne sollen jetzt aufgehoben werden.

Nach heutiger Rechtsprechung gelten die betroffenen Bebauungspläne wegen der damaligen fehlerhaften Ausfertigung als nicht rechtswirksam. Was zunächst nach einem großen Problem klingt, hat sich bei genauerer Prüfung jedoch anders herausgestellt: Ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht.

In der Praxis wurden die mit dem jeweiligen Plan von der Stadt bezweckten städtebaulichen Ideen nämlich sowohl von der Verwaltung als auch von Bauherren durchaus beachtet. Obwohl die Pläne formal nie gültig waren, hat das dazu geführt, dass in den  betroffenen Gebieten die gewünschte Planung realisiert wurde und sich die Bebauung wie durch die Planung erhofft entwickelt hat.

Kein Schaden entstanden

In den vergangenen Monaten hat das Stadtplanungsamt alle betroffenen Baugebiete sorgfältig geprüft: Ist es dort durch die ungültigen Bebauungspläne zu unerwünschten Veränderungen kommen? Das Ergebnis: nein. Neue Bauprojekte werden künftig  nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs beurteilt. Nach dieser Regelung müssen sich neue Gebäude in die vorhandene Umgebung einfügen – was in der Praxis bedeutet: Wer neu bauen will, muss sich am gewachsenen Erscheinungsbild orientieren.

Damit ist punktuell mehr Spielraum möglich. Die Stadtverwaltung hat Verständnis dafür, dass diese durch die Rechtsprechung geänderte Beurteilung im Einzelfall zu Unmut geführt hat, insbesondere bei Bauherren, denen etwa ein Bauantrag versagt wurde, der nach heutiger Betrachtung zulässig wäre.

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzungsbeschlüsse der fehlerhaften Bebauungspläne offiziell aufzuheben und die Verfahren einzustellen. Sollte sich in Zukunft in einem konkreten Fall doch ein Handlungsbedarf ergeben, hat die Stadt die Möglichkeit, mit einer Veränderungssperre oder der Neuaufstellung eines Bebauungsplans gegenzusteuern.

Die rechtlichen Hintergründe und die Ergebnisse der Überprüfung werden am 29. Juli im Gemeinderat vorgestellt. Zusätzlich erfolgt eine Information an betroffene Bürgervereine und Ortschaften.

Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 891 vom 12. Juli 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!

Veröffentlicht am 11. Juli 2025