Landtagswahl 2021
Wahltermin: 14. März 2021
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, geboren am 14. März 2003 oder früher, Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz in Baden-Württemberg mindestens seit dem 14. Dezember 2020.
Automatisch ins Freiburger Wählerverzeichnis eingetragen werden alle am 31. Januar 2021 in Freiburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Wahlberechtigten. Diese haben Ihre Wahlbenachrichtigung inzwischen per Post erhalten.
Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.