Flächen für legale Graffiti

Unterführung mit Graffiti

In Freiburg gibt es einige Wände, auf denen man legal sprayen darf. Unten findet Ihr eine Karte, wo diese Freiflächen für Graffiti-Kunst eingezeichnet sind. Es gibt aber ein paar Regeln, die ihr einhalten müsst.

Regeln für das Sprayen an den erlaubten Wänden

  • Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet
  • Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden
  • Fußgänger und Radfahrerinnen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden
  • Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt
  • Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc) müssen selber entsorgt werden
  • Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt

Karte der legalen Grafitti-Wände


  Wo?
1 Unterführung Schwarzwaldstraße / Möslestraße
2 Unterführung Schwarzwaldstraße / Talstraße
3 Leo-Wohleb-Brücke (Stützwand - Dreisam, Widerlager)
4 Unterführung Sundgauallee / Runzmattenstraße
5 Unterführung Berliner Allee / Vogelnest
6 Unterführung Sundgauallee / Lehener Straße
7 Unterführung Sundgauallee / Brandensteinstraße
8 Unterführung Sundgauallee / Paduaallee (Trog)
9 Widerlagerwand Hermann-Zens-Brücke (Nördliche Wand)
10 Unterführung Mooswaldallee / Diakonie (Westlich des Diakonie-Krankenhauses)
11 Unterführung Uffhauser Straße / Guildfordallee
12 Unterführung Schneeburgstraße / Hauptbahn (bei Theodor-Heuss-Gymnasium)
13 Sportanlage Marienmattenweg / Umkleidegebäude (verboten ist das Sprayen auf Fenster und Türen)
14 Schnewlinbrücke (Pfeiler Nord zwischen Schnellstraße und Dreisam)

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax 0761 201-4699