Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DS-GVO
für die Bewerbung um einen Bandprobenraum
Behörde
Stadt Freiburg i.Br.
Kulturamt
Münsterplatz 3079098 Freiburg i.Br.
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: kulturamt@freiburg.de
Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@freiburg.de
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Vergabe von Bandproberäumen verarbeitet
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens und eventuell stattfindender Überprüfungsverfahren gespeichert.
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Die Daten werden an die am Vergabeverfahren beteiligten Stellen/Personen weitergegeben:
- Multicore e.V.
- Ein*e Vertreter*in aus der Freiburger Musikszene.
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DS-GVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DS-GVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DS-GVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragte*r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Stellen Sie diese nicht zur Verfügung ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren der Bandproberäume nicht möglich.