Grillen in Freiburg

Grillrost mit Würstchen
In Freiburg können Grillmeisterinnen und -meister an über 50 öffentlichen Grillstellen schlemmen. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Vom Frühling bis zum Herbst gehört das Grillen zu den beliebtesten Outdoor-Aktivitäten der Freiburger_innen. Wer nicht im eigenen Garten grillen kann oder mag, findet im Stadtgebiet über 50 öffentliche Grillstellen – im Stadtwald, in Parkanlagen und auf Spielplätzen (siehe Karte). Die meisten sind frei zugänglich, kostenlos und müssen nicht reserviert werden.

Das Feuermachen ist in Grünanlagen und im Wald übrigens nur an öffentlichen Grill- und Feuerstellen erlaubt (siehe §12 PolVO und §2 PolVO Wald).

Im Wald dürfen keine eigenen Grills mitgebracht werden. Im Stadtgarten, Colombipark, Seepark, Dietenbachpark, Moosweiher und Park am Sandfang gilt die Parkanlagensatzung, hier ist das Grillen auf mitgebrachten Grills nur in Grillzonen erlaubt. Diese gibt es im Seepark, im Dietenbachpark und am Moosweiher (Eröffnung März 2024). Die Grillzonen sind zudem mit öffentlichen Grills und Picknickbänken ausgestattet. Sie sind ebenfalls in der Karte verortet. In allen anderen Grünanlagen ist das Grillen auf mitgebrachten Grills erlaubt, wenn Anwohnende und andere Parknutzende nicht erheblich durch Rauch, Grillgeruch oder Lärm belästigt werden und die Anlagen nicht beschädigt werden.

Auf dieser Karte sind alle öffentlichen und frei zugänglichen Grill- und Feuerstellen der Stadt (grüne Icons) und die Grillzonen (türkise Icons) zu finden. Beim Klick aufs Symbol erscheinen weitere Infos zu den Plätzen.

Hier geht’s zu den Waldhütten und Grillstellen, die über das Forstamt gemietet werden können:

Diese Spielregeln gelten

  • Im Wald nur ausgewiesene Grillstellen nutzen, keine eigenen Grills mitbringen
  • Eigene Grills dürfen im Seepark, Dietenbachpark und am Moosweiher nur in den Grillzonen aufgestellt werden. Im Stadtgarten, Colombipark und Park am Sandfang sind keine eigene Grills erlaubt
  • Eigene Grills nicht unter Baumkronen aufstellen
  • Eigene Grills müssen 30 cm Bodenabstand haben
  • Einweggrills sind verboten
  • Übermäßige Rauchentwicklung vermeiden
  • Müll in Abfallbehältern entsorgen, Grillkohle und -asche im Grillkohlebehälter, sofern diese vorhanden sind
  • Öffentliche Grillroste nach dem Nutzen reinigen, Rückstände beseitigen
  • Ab 22 Uhr ist Nachtruhe, bitte Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Auf Spielplätzen muss es schon ab 20 Uhr leise sein

Brandschutz:

  • Feuer immer beaufsichtigen
  • Vor dem Gehen Feuer und Kohle löschen
  • Grillkohle in Grillkohlebehältern entsorgen, sofern diese vorhanden sind
  • Keine Kohle in Abfallbehälter werfen
  • Vor dem Anfeuern die Waldbrand- und Graslandfeuergefahr für Freiburg checken! Bei Stufe 4 und höher ist Feuermachen und Grillen (auch an Grill- und Feuerstellen) verboten

Hunde:

  • Im Wald im 100m-Umkreis um Grillstellen anleinen
  • Auf Spielplätzen sind Hunde verboten
  • In Grillzonen Hunde an kurzer Leine mit max. 1,5m Länge halten

Kontakt

Garten- und Tiefbauamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
GuT@stadt.freiburg.de
Fax 0761 201-4699

Forstamt
Wonnhaldestr. 8
79100 Freiburg
forstamt@stadt.freiburg.de
Telefon 0761/ 201-6201 oder -6202, Wochenendnotfalldienst: 0175 / 9322476