Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Mitgliedschaft anmelden
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung
- Sterbegeld für die Hinterbliebenen
- Kapitalabfindung an hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung
Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.
Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Beitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen.
Hinweis: Näheres zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: