Home Service Service A-Z
Leistungen

Veranstaltungen auf öffentlichem Gelände (Sondernutzungserlaubnis) - Auskünfte & Antragsentgegennahme

Sofern Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, die ganz oder teilweise auf öffentlichem Gelände stattfindet, benötigen Sie eine sog. Sondernutzungserlaubnis.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen geplante Veranstaltung findet im Stadtgebiet Freiburgs statt.
  • Bei der von Ihnen genutzten Fläche handelt es sich nicht um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche (z.B. Straße). Falls Sie bei Ihrer Veranstaltung eine Straße nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim städtischen Garten- und Tiefbauamt.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde beantragen. Den entsprechenden Antrag können Sie direkt online ausfüllen oder bei Ihrer Genehmigungsbehörde in Papierform erhalten.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit einem Lageplan bei Ihrer Genehmigungsbehörde ein. Die von Ihrer Veranstaltung genutzte Fläche muss in dem Lageplan markiert sein. Das ausgefüllte Papierformular können Sie auch elektronisch an veranstaltungen@stadt.freiburg.de übermitteln

Fristen

  • Bitte beantragen Sie die Sondernutzung von öffentlichem Gelände 3 Monate bevor Ihre Veranstaltung stattfinden soll.
  • Falls Sie eine Groß- und Risikoveranstaltung (i.d.R. ab 5.000 Besuchenden) planen, ist die Antragstellung 5 Monate vor dem Veranstaltungstermin erforderlich.
  • Bei Kleinstveranstaltungen mit Alkoholausschank ist der Antrag spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

 

Kürzere Fristen bitten wir zuvor mit der Stabsstelle Veranstaltungen im Amt für öffentliche Ordnung abzustimmen.

Kosten

Die durch Bearbeitung und Erteilung der Sondernutzungserlaubnis entstehenden Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührenverordnung der Stadt Freiburg. Pauschalaussagen über die Gebührenhöhe sind nicht möglich, da die Kosten je nach Veranstaltung variieren.
Grundsätzlich orientiert sich die Gebührenhöhe jedoch an der Größe der genutzten Fläche.

Hinweise

Tipp:
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie online unter www.freiburg.de/veranstaltungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.01.2022 freigegeben.