Überschreitung des Termins zur fälligen Hauptuntersuchung
Eine Beanstandung erfolgt, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung um 2 Monate oder mehr überschritten wird.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Eine Beanstandung erfolgt, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung um 2 Monate oder mehr überschritten wird.
Verfahrensablauf
Bei einer Überschreitung der fälligen Hauptuntersuchung wird zusätzlich zu dem Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Gemeindevollzugsdienst ein Mängelbericht an die zuständige Zulassungsbehörde gesandt. Der Halter muss der Zulassungsbehörde den Nachweis über die neue HU erbringen. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nicht aufgrund des Nachweises eingestellt. Das Verfahren bei der Bußgeldbehörde wird durch Bezahlung abgeschlossen.
Fristen
Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.
Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.
Erforderliche Unterlagen
Verwarnung/ Anhörung
Kosten
Die Geldbuße für diesen Verstoß können Sie dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen.
Rechtsgrundlage
§§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.01.2016 freigegeben.