Home Service Service A-Z
Leistungen

Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten anmelden

In der Regel dürfen Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender an jeder Messe, Ausstellung oder jedem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen interessierte Personen ausschließen, vor allem wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: