Parkscheinautomat oder Parkuhr defekt
Ein Parkscheinautomat oder eine Parkuhr ist defekt.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Der Parkscheinautomat oder die Parkuhr nimmt die Geldmünzen an, druckt aber keinen Parkschein
- Der Parkscheinautomat oder die Parkuhr nimmt die Geldmünzen nicht an
- Das Display des Parkscheinautomaten oder der Parkuhr ist schwarz
- Hinweis auf dem Parkscheinautomat wegen amtlicher Außerbetriebsetzung
- keine anderen funktionsfähigen Automaten in der näheren Umgebung
Verfahrensablauf
An einem defekten Parkscheinautomaten oder einer Parkuhr kann unter Anbringung einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer geparkt werden.
Die Höchstparkdauer kann dem Aufdruck des Parkscheinautomaten entnommen werden.
Die Meldung über einen defekten Parkscheinautomaten erfolgt an:
Frau Wagner
Garten- und Tiefbaumt
Telefon 0761/ 201-4731
Wichtig ist hierbei die Nummer des defekten Parkscheinautomaten bzw. der genaue Standort des Parkscheinautomaten.
Fristen
Zahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung.
Erforderliche Unterlagen
Verwarnung
Kosten
Die Geldbuße für diesen Verstoß können Sie dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.01.2016 freigegeben.