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Parkscheinautomat oder Parkuhr defekt

Ein Parkscheinautomat oder eine Parkuhr ist defekt.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Der Parkscheinautomat oder die Parkuhr nimmt die Geldmünzen an, druckt aber keinen Parkschein
  • Der Parkscheinautomat oder die Parkuhr nimmt die Geldmünzen nicht an
  • Das Display des Parkscheinautomaten oder der Parkuhr ist schwarz
  • Hinweis auf dem Parkscheinautomat wegen amtlicher Außerbetriebsetzung
  • keine anderen funktionsfähigen Automaten in der näheren Umgebung

Verfahrensablauf

An einem defekten Parkscheinautomaten oder einer Parkuhr kann unter Anbringung einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer geparkt werden.

Die Höchstparkdauer kann dem Aufdruck des Parkscheinautomaten entnommen werden.

Die Meldung über einen defekten Parkscheinautomaten erfolgt an:

Frau Wagner

Garten- und Tiefbaumt

Telefon 0761/ 201-4731

Wichtig ist hierbei die Nummer des defekten Parkscheinautomaten bzw. der genaue Standort des Parkscheinautomaten.

Fristen

Zahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung.

Erforderliche Unterlagen

Verwarnung

Kosten

Die Geldbuße für diesen Verstoß können Sie dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.01.2016 freigegeben.