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Leistungen

Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen

Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.

Die Anerkennung kann eine Gemeinde für sich insgesamt oder für einzelne Ortsteile beantragen. Sie ist an strenge Anforderungen gebunden.

Gemeinden können die folgenden Artbezeichnungen erhalten:

  • Erholungsort
  • Luftkurort
  • Heilbad
  • Heilklimatischer Kurort
  • Kneippheilbad
  • Kneippkurort
  • Ort mit Heilquellen- oder Moor (Peloid)-Kurbetrieb
  • Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: