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Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich (formlos) abmelden.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen

Immer:

  • Abgabe der Hundesteuermarke
    (Bei der Stadtkämmerei Freiburg i. Br.)


Tod des Hundes:

  • tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis


Abgabe des Hundes an ein Tierheim:

  • Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Hinweise

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 16.10.2023 freigegeben.