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Leistungen

Fördermöglichkeiten Schüler- und Jugendaustausch

Die Stadt Freiburg fördert im Rahmen der vom Gemeinderat bereitgestellten Mittel Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Partner- bzw. Nicht-Partnerstädten und Freiburger Jugendlichen/Schülern. Die hierfür maßgebenden Grundsätze ergeben sich aus der Richtlinie zur Förderung des Jugend- und Schüleraustausches der Stadt Freiburg vom 25. März 2003.

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, stellen Sie bitte mittels der unten angehängten Formulare einen schriftlichen Antrag. Dieser ist unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Austauschs beim Referat Internationale Kontakte der Stadt Freiburg einzureichen. Sie erhalten über die Bewilligung (ggf. Ablehnung) einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung der zweckbestimmten Verwendung sind Sie verpflichtet, vier Wochen nach Beendigung der Reise einen Verwendungsnachweis und einen kurzen schriftlichen Bericht (max. 3 Seiten) über den Austausch vorzulegen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 09.06.2011 freigegeben.