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Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen

Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.

Eine Registrierung ist möglich für:

  • Inkassodienstleistungen
    Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.
  • Rentenberatungen auf dem Gebiet
    • der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
    • des sozialen Entschädigungsrechts,
    • des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie
    • des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Die Vertretung vor Gericht dürfen nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vornehmen. Für die kostenlose Rechtsdienstleistung im Familien- und Freundeskreis gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

Außerhalb des Kreises der Familie, der Nachbarn oder der Freunde dürfen Sie kostenlos rechtlich beraten

  • unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person oder
  • wenn Sie selbst juristisch qualifiziert sind.

Dies gilt grundsätzlich auch für karitative Organisationen und Einrichtungen, soweit diese Rechtsdienstleistungen erbringen.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: