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Leistungen

Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen

Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

Die Abkürzungen stehen für

  • Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH und
  • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.

Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.

Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.

Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.

Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
  • Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
  • Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
  • Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
  • keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")

Die Kennzeichnungen richten sich an:

  • Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
  • Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
  • andere Erwachsene
  • Kinder und Jugendliche
  • die allgemeine Öffentlichkeit

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: