Leistungen
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Beurkundung Kindesunterhalt
Jeder Unterhaltsberechtigte hat ein Recht darauf, dass der Unterhaltsanspruch in einer vollstreckbaren Urkunde anerkannt wird. Als Unterhaltspflichtiger haben Sie die Möglichkeit die Beurkundung kostenlos bei uns durchzuführen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- ggf. bestehende Urkunden, Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen
- ggf. Aufforderungsschreiben zur Beurkundung
Kosten
Keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.02.2022 freigegeben.