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Beurkundung Kindesunterhalt

Jeder Unterhaltsberechtigte hat ein Recht darauf, dass der Unterhaltsanspruch in einer vollstreckbaren Urkunde anerkannt wird. Als Unterhaltspflichtiger haben Sie die Möglichkeit die Beurkundung kostenlos bei uns durchzuführen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • ggf. bestehende Urkunden, Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen
  • ggf. Aufforderungsschreiben zur Beurkundung

Kosten

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 15.02.2022 freigegeben.