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Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Pflegedienst oder Hebamme.

Verfahrensablauf

Es ist eine formlose schriftliche Antragstellung und evtl. Anhörung der Polizei notwendig. Anschließend erfolgt die Erteilung oder Ablehnung der Ausnahmegenehmigung.

Fristen

Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.

Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.

Kosten

Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):

  • 1 Jahr 70 Euro
  • 2 Jahre 120 Euro
  • 3 Jahre 170 Euro

Hinweise

Tipp:

Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.

Vertiefende Informationen

Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.