Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Pflegedienste und Hebammen
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Pflegedienst oder Hebamme.
Verfahrensablauf
Es ist eine formlose schriftliche Antragstellung und evtl. Anhörung der Polizei notwendig. Anschließend erfolgt die Erteilung oder Ablehnung der Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Wird für max. 3 Jahre ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Pflegedienste benötigen keine Unterlagen.
Bei Hebammen wird die Ernennungsurkunde benötigt.
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr):
- 1 Jahr 70 Euro
- 2 Jahre 120 Euro
- 3 Jahre 170 Euro
Hinweise
Tipp:
Bei Antragstellung gleich die erforderlichen Unterlagen beifügen.
Vertiefende Informationen
Der gewünschte Gültigkeitszeitraum (1, 2 oder 3 Jahre), das KfZ.-Kennzeichen und die Einsatzgebiete im Stadtgebiet Freiburg sind anzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 01.09.2020 freigegeben.