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Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker beantragen

Onlineantrag und Formulare

Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Handwerkerfahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen geparkt werden.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Handwerkerfahrzeug, das nicht in einer der Tiefgaragen am Rande der Fußgängerzone abgestellt werden kann.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird über das oben verlinkte Online-Formular gestellt.

Fristen

Der Antrag muss mind. 2 Wochen vor dem Arbeitseinsatz bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Fahrzeugscheins

Kosten

  • 15,00 € pro Tag
  • 280,00 € für 4 Wochen

Hinweise

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Tipp:
Kopien der erforderlichen Unterlagen beifügen.
Begründen, warum das Fahrzeug am Arbeitsort abgestellt werden muss.

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 13.07.2021 freigegeben.

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